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Ambulante Zusatzversicherung

Ambulante Zusatzversicherungen

schließen Versorgungslücken der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch Kostenübernahme für Naturheilverfahren (Heilpraktiker, Osteopathie), Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen), Vorsorgeuntersuchungen, Augenlasern (LASIK) sowie Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel.

Sie ermöglichen Privatpatienten-Status beim Facharzt und umfassen oft Auslandsreiseschutz.
 

Stationäre Zusatzversicherung

Stationäre Zusatzversicherungen

(Krankenhauszusatzversicherung) bieten gesetzlich Versicherten Privatpatienten-Komfort im Krankenhaus.

Die Kernleistungen umfassen die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl sowie die Chefarzt- oder Spezialistenbehandlung.

Zudem werden oft Rooming-in (Begleitperson), gesetzliche Zuzahlungen und privatärztliche Leistungen (GOÄ-Sätze) übernommen.

GKV im Vergleich

Tipps für den GKV-Vergleich
  • Leistungsfokus: Nutzen Sie Vergleiche, die nicht nur den Preis, sondern die für Sie wichtigen Zusatzleistungen (z.B. Zahn, Schwangerschaft) in den Vordergrund stellen.
  • Regional vs. Bundesweit: Manche regionale BKKs sind günstiger oder haben bessere Angebote als große bundesweite Kassen.
  • Wechselservice: Die meisten Vergleiche bieten einen direkten Wechsel, bei dem die Kündigung bei der alten Kasse automatisch erfolgt.


Eine Zahnzusatzversicherung
übernimmt die Kosten, die gesetzliche Krankenkassen bei Zahnersatz (Kronen, Implantate) und Zahnbehandlungen nicht decken.

Gute Tarife erstatten 75 % bis 100 % der Gesamtkosten.
Sie schließen Versorgungslücken bei hochwertigen Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlung sowie professioneller Zahnreinigung.

Wichtige Leistungen im Überblick:

    • Zahnersatz (hohe Erstattung): Implantate, Brücken, Kronen, Prothesen.
    • Zahnbehandlung: Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
    • Prophylaxe: Professionelle Zahnreinigung, oft in Kombination mit Bleaching.
  • Kieferorthopädie: Zahnspangen für Kinder und teilweise Erwachsene.
Wichtige Punkte:

  • Zahnstaffel:

    In den ersten 3-4 Jahren sind die Leistungen oft auf Maximalbeträge begrenzt.
  • Wartezeit:

    Meist entfällt die Wartezeit, Versicherungsschutz beginnt kurz nach Abschluss.
  • Laufende Behandlungen:

    Behandlungen, die vor Vertragsabschluss begonnen oder angeraten wurden, sind meist ausgeschlossen.
  • Erstattungshöhe:

    Tarife mit 80-100 % Erstattung lohnen sich am meisten.
Die Krankentagegeldversicherung schließt die finanzielle Lücke zwischen dem Nettoeinkommen und dem niedrigeren gesetzlichen Krankengeld ab der 7. Woche.

Sie zahlt ein vereinbartes Nettotagegeld bei Arbeitsunfähigkeit, oft unbegrenzt, inklusive Sonn- und Feiertagen, und sichert den Lebensstandard für Arbeitnehmer und Selbstständige.
 
Wichtige Leistungen im Überblick:
 
  • Leistungsbeginn:

    Flexibel wählbar, oft ab dem 43. Tag (passend zur Lohnfortzahlung) für Arbeitnehmer oder früher für Selbstständige.

  • Höhe: Das Tagegeld orientiert sich am Nettoeinkommen, um eine Überversicherung zu vermeiden.
  • Dauer: Auszahlung erfolgt während der gesamten Arbeitsunfähigkeit, in vielen Tarifen ohne zeitliche Begrenzung.
  • Einschluss: Deckt in der Regel auch Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ab.
  • Dynamik: Anpassung des Tagegelds an gestiegenes Einkommen ist oft ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.
  • Geltungsbereich: Weltweiter Versicherungsschutz bei Krankheit im Ausland.
Unterschiede nach Versicherungsstatus:
  • Gesetzlich Versicherte (GKV): Absicherung der Differenz zum Krankengeld (70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto).
  • Privat Versicherte/Selbstständige: Individuelle Vereinbarung der Höhe und des Leistungsbeginns (oft schon ab Tag 4 oder 8).
Die Leistungen können je nach Versicherungsunternehmen variieren.
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt bei akuten Erkrankungen oder Unfällen im Ausland die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
. Sie schließt die Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenkassen, die oft nur in der EU greift.
Kernleistungen im Überblick:
  • Medizinische Behandlung: Kostenübernahme für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte.
  • Rücktransport: Organisation und Kostenerstattung für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport.
  • Zahnmedizin: Schmerzstillende Behandlungen und Reparaturen von Zahnersatz.
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Übernahme bis zu festen Höchstgrenzen (oft ca. 15.000 €).
  • 24h-Notfallservice: Weltweite Notfall-Hotline zur Unterstützung.
  • Rückführung im Todesfall: Übernahme der Bestattungs- oder Überführungskosten.
Wichtige Tarifhinweise:
  • Reisedauer: Tarife gelten meist für das erste Jahr oder für Reisen bis zu 365 Tagen (meist 56–63 Tage am Stück).
  • Familien/Kinder: Oft inkludieren Familientarife Kinder bis zum 23. Geburtstag.
  • Selbstbeteiligung: Viele Tarife bieten Schutz ohne Selbstbeteiligung.
Nicht versicherte Leistungen:
  • Geplante Behandlungen, die der Grund der Reise sind.
  • Behandlungen, wenn die Reise trotz Reisewarnung angetreten wird.
  • Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen.